Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28001
OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16 (https://dejure.org/2016,28001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - 3 S 60.16 (https://dejure.org/2016,28001)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - 3 S 60.16 (https://dejure.org/2016,28001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 PartG, Art 21 Abs 3 GG
    Überlassung von Räumen an politische Parteien nur nach vorheriger Vorlage eines Bestuhlungsplanes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 PartG
    Politische Partei; Veranstaltung; Raumvergabe; Nutzungsvertrag; "Auflage"; Willkür; Bestuhlungsplan; Genehmigung; Brandschutzbeauftragter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
    Das bedeutet, dass der Antragsteller, sofern nicht eine sachlich begründete Ausnahme besteht, ebenso wie andere Parteien zur Nutzung der in Betracht kommenden Räume zuzulassen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, BVerfGK 10, 363 = juris Rn. 3).

    Da der Antragsgegner jedoch nicht von vornherein verpflichtet ist, politischen Parteien überhaupt Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen zu überlassen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2007 - 2 BvR 447/07 -, BVerfGK 10, 363 = juris Rn. 5), darf er die Nutzung auf bestimmte Zwecke beschränken oder sie an bestimmte Auflagen knüpfen, soweit dies generell geschieht und alle Parteien gleich behandelt werden.

  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
    Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 - juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11

    Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2016 - 3 S 60.16
    Die Entscheidungsfreiheit des Antragsgegners, in welchem Umfang er politischen Parteien Zugang gewährt, wird grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzt, das eine Raumvergabepraxis ausschließt, die im Verhältnis zu der Situation, die sie regeln soll, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2011 - OVG 3 S 141.11 - juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, 615 = juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht